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08.02.2010

Neue Übergangsfrist für bauaufsichtliche Zulassungen

vdp und Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik setzen Verlängerung durch

Bad Honnef. Die mit der Änderung der Bauregelliste 2009/2 aus Gründen des Gesundheitsschutzes eingeführten bauaufsichtlichen Zulassungen für Parkett und Holzfußböden werden erst ab 1. Januar 2011 verpflichtend. Das gilt auch für die auf der Baustelle zur Beschichtung, Behandlung und Verklebung verwendeten Baustoffe. Dies teilte das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt dem Verband der Deutschen Parkettindustrie e.V. (vdp) in dieser Woche mit.

„Zuletzt wurde aus unserer Sicht immer ungewisser, ob bis zum vorher geltenden Stichtag 1. März 2010 alle – auch schon seit langem beantragten – allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen durch das DIBt erteilt werden könnten“, erklärt vdp-Geschäftsführer Dirk-Uwe Klaas. Auch Produkte für die Beschichtung von Holzfußböden auf der Baustelle seien hiervon betroffen. Im November 2009 wurden vom DIBt erstmals neue Prüfmethoden für die Emissions-Bewertung von Materialien für Vor-Ort-Beschichtungen öffentlich vorgestellt. Unter anderem dadurch war eine Umsetzung bis zum März 2010 kaum möglich geworden. Der vdp und der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik haben daher auf eine Fristverlängerung seitens des DIBt gedrängt.

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