Bild: Jaso



Parkett und Bauphysik

Parkett auf flächenbeheiztem Estrich (Fußbodenheizung)
Parkett und Fußbodenheizung sind kein Widerspruch. Dieses Thema ist an anderer Stelle schon erklärt. An dieser Stelle geht es um die Vorbereitung des Untergrundes. Holzfußböden haben sich für die Verlegung auf beheizten Estrichen seit Jahren bewährt.

Damit später alles gut funktioniert müssen einige Voraussetzungen und Gegebenheiten beachtet werden. Dazu zählen:
• Die Einhaltung von vorbereitenden Maßnahmen vor der Verlegung des Parkettfußbodens.
• Die Verwendung geeigneter Parkett- und Holzarten
• Maßnahmen zur Einhaltung eines Raumklimas von 20 bis 22° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 45 - 60 %
• Beim Betrieb der Heizung die Einhaltung einer Oberflächentemperatur des Parkettbodens von nicht mehr als 25° - 27° C

Funktionsprüfung (Probeheizen) sowie Auf- und Abheizen (Belegreifheizen)
Nach Herstellung und entsprechender Liegezeit des Estrichs sowie der Funktionsprüfung (Probeheizen) ist dessen völlige Belegreife durch das Beheizen der Konstruktion Voraussetzung. (Belegreifheizen).

Die Einzelheiten sind dem Merkblatt "Vorbereitende Maßnahmen zur Verlegung von Parkett auf Zement- und Anhydritestrichen" sowie dem "Maßnahmeprotokoll für Heizestriche" zu entnehmen.

Wärmedurchlasswiderstand
Der Wärmedurchlasswiderstand liegt bei den meisten einschichtigen Massivparkettarten und bei Zweischichtparkett (in der Regel vollflächig verklebt) in dem günstigen Bereich von 0,038 bis 0,09 m 2 K/W. Auch Dreischichtparkett, schwimmend verlegt, hat immer noch einen guten Wert von ca. 0,14 m 2 K/W.

Einhaltung des Raumklimas auch während der Heizperiode
Parkett, aus dem Naturprodukt Holz erzeugt, lebt, atmet und gibt Wärme und Feuchtigkeit gleichmäßig über die gesamte Bodenfläche ab. Damit unterstützt der Parkettboden ein ausgeglichenes gesundes Raumklima. Dieses soll während der Heizperiode auch aus gesundheitlichen Gründen und zum Wohlbefinden der Bewohner bei 20 bis 22° C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 45 - 60 % liegen.

Zur Unterstützung dieser Maßnahme sind geeignete Raumbefeuchter empfehlenswert.

Während des Betriebes der Heizung soll die Oberflächentemperatur des Parkettbodens 25° - 27° C nicht überschreiten, um Schäden am Parkettboden zu vermeiden.

Einsatz geeigneter Parkett- und Holzarten Um die in den trockenen Wintermonaten und bei abweichendem Raumklima eintretende Fugenbildung zu reduzieren, ist folgendes zu beachten:

Bei einschichtigem Massivparkett sollte Mosaikparkett (8 mm Dicke) oder dünneres Stabparkett (10-16 mm Dicke) zum Einsatz kommen.

Bezüglich der auszuwählenden Holzarten sollte darauf geachtet werden, dass ein Holz mit geringer oder mittlerer Angleichgeschwindigkeit der Holzfeuchte ausgewählt wird. Eine Tabelle über wichtige Kenngrößen gebräuchlicher Holzarten enthält hierzu entsprechende Angaben. Bei Mehrschichtparkett (Fertigparkett) kommen entweder Zweischicht- oder Dreischicht-Elemente zur Anwendung.

Zweischichtparkett hat allgemein eine Gesamtkonstruktionshöhe von 10-12 mm. Die Deckschicht ist in der Regel 4-4,5 mm dick und bietet daher auch Gewähr für eine mehrfache Renovierung. Die Elemente "Zweischicht-1-Stab" sind in den Abmessungen - hier in der Breite - begrenzt. Schmale Elemente haben den Vorteil, dass sich eine mögliche Fugenbildung bei zu trockener Raumluft auf die Fläche verteilt und damit auch optisch geringer ausfällt.

Die Dreischicht-Elemente sollten bei der Verlegung auf Heizestrichen eine Gesamtdicke von 14-15 mm nicht überschreiten. Durch die unterschiedliche Lage der verschiedenen verbundenen Schichten wird die Dimensionsstabilität erhöht. Dadurch können in der Deckschicht auch Holzarten mit höherer Holzfeuchteangleichgeschwindigkeit verwandt werden. Auch bei diesen Elementen ist die Deckschicht so bemessen, dass eine mehrfache Renovierung erfolgen kann.

Schallschutz
Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes wird Nachbarschaftslärm in Wohnungen oft als störend empfunden. Stellen Sie sich vor, Sie möchten im Wohnzimmer in Ruhe ein Buch lesen oder einen Film schauen. Über Ihnen rumpelt es die ganze Zeit, Ihr Nachwuchs spielt mit seinen Freunden im Zimmer über Ihrem Kopf. Trittschall ist zu hören. Der Hauptgrund ist ungenügender Schallschutz. In der DIN 4109 sind die Vorschriften für „Schallschutz im Hochbau für vollständige Deckenkonstruktionen einschließlich Fußböden und Unterdecken festgelegt“. Diese Norm legt aber nur die Mindeststandards fest. Damit Sie in Frieden mit dem Nachbarn oder auch der eigenen Familie leben können, sollten Sie eine optimale Schalldämmung das Ziel sein.

Hintergrund „Recht auf Ruhe“
Schallschutzwerte und Schallbelastung werden in Dezibel (db) gemessen. Dies ist die Messgröße dafür, wie laut ein Geräusch ist. Dabei entspricht ein normales Gespräch ca. 50, durchschnittlicher Straßenverkehr ca. 70 db. Die DIN-Norm 4109 legt für normalen Schallschutz einen Grenzwert von 53 db, für erhöhten Schallschutz (Schallschutzstufe II) 46 db fest.

Hintergrund „Recht auf Ruhe“
Schallschutzwerte und Schallbelastung werden in Dezibel (db) gemessen. Dies ist die Messgröße dafür, wie laut ein Geräusch ist. Dabei entspricht ein normales Gespräch ca. 50, durchschnittlicher Straßenverkehr ca. 70 db. Die DIN-Norm 4109 legt für normalen Schallschutz einen Grenzwert von 53 db, für erhöhten Schallschutz (Schallschutzstufe II) 46 db fest.

Der Schallraum
Der Bodenbelag spielt eine wichtige Rolle wenn es um den Lärmpegel im Raum geht. Ein Parkett- oder Laminatboden mit einer harten Oberfläche überträgt Trittschallgeräusche besonders gut. Ein hoher Teppichflor schluckt neben Staub, Pollen und andere für Allergiker gefährliche Stoffe auch jede Menge Schall.

Der verwendete Bodenbelag hat einen großen Einfluss auf den Trittschallpegel. Das gilt sowohl für den Raum wo der Trittschall entsteht als auf für alle benachbarten Räume. Neben dem Trittschall ist grundsätzlich auch noch der Raumschall zu beachten. Diese entsteht durch Maschinen, Gerät und Gespräche. Das Raumschallverhalten beschreibt das Geräusch im gleichen Raum, das Trittschallverhalten den Schalldurchgang durch die Decke in den darunter liegenden Raum.

Der Schallschutz im Raum lässt sich verbessen, indem Wände von Bauteilen entkoppelt werden. Leichte Wände, die nicht entkoppelt sind, können wie eine Membran wirken und Schwingungen in andere Räume übertragen.

Trittschall vermeiden
Das Maß dafür, wie stark ein Bodenbelag den Schall vermindert, wird im Trittschallverbesserungsmaß angegeben. Schon bei sehr dünnen Teppichen beträgt das Trittschallverbesserungsmaß noch etwa 20 dB; handelsübliche Qualitätsware liegt zwischen 25 - 30 dB, besonders dichte Teppiche können sogar Trittschallverbesserungsmaße von 40 dB erreichen.

Dem gegenüber erreichen glatte Beläge (Laminat, Parkett) üblicherweise nur Werte von 5-15 dB, und die z.B. in Mehrfamilienhäusern geforderten Trittschallverbesserungsmaße können nur durch zusätzliche Schallschutzmaßnahmen wie schwimmenden Estrich erreicht werden. Mit Teppichboden lassen sich Trittschallverbesserungsmaße von mindestens 20 dB erreichen, die keine unzulässigen Störwirkungen in Nachbarräumen erwarten lassen. Dies ist sogar ohne schwimmende Estriche durch Konstruktionen wie Teppichboden auf Rohdecke oder Teppichboden auf Rohdecke mit Verbundestrich bzw. Estrich auf Trennlage erreichbar. Abhilfe schafft eine gute Trittschalldämmung, indem entweder die Masse der Decke erhöht wird, um so Schwingungen zu verhindern oder mittels akustischer Entkopplung der verschiedenen Schichten im Fußboden.

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